Keine erhöhte Regressgefahr bei Wundmaterial-Verordnungen
Information für unsere Vertragsärztinnen und -ärzte
Immer wieder kommt es im Kollegenkreis zu Unsicherheiten rund um die Verordnung von Wundmaterial – insbesondere zu der Frage, ob umfangreichere Verordnungen zu Prüfverfahren oder Regressen führen könnten. Da unser Regensburger Ärztenetz mit einem eigenen Wundmanagement‑Team intensiv in diesem Bereich arbeitet, war es uns wichtig, hier Klarheit zu schaffen.
Um hier Klarheit zu schaffen, haben wir uns direkt an die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) gewandt und um eine kompakte Darstellung der aktuellen Regresspraxis gebeten. Ziel war es, verlässliche Informationen zu erhalten – insbesondere zu Prüfquoten, Regresssummen, Kriterien für Auffälligkeiten sowie zu häufig beanstandeten Materialien.
Rückmeldung der KVB: Keine Auffälligkeiten, keine besonderen Risiken
Die KVB hat uns mitgeteilt, dass in Bayern derzeit keine ungewöhnliche Häufung von Prüfverfahren im Zusammenhang mit der Verordnung von Wundmaterial besteht. Ebenso existiert weder ein festes Budget noch ein statistischer Mechanismus, durch den Praxen automatisch auffällig würden.
Das bedeutet: Allein die Menge oder Häufigkeit der verordneten Wundmaterialien führt nicht zu einer Prüfung.
Was dennoch gilt
Krankenkassen können – wie gesetzlich vorgesehen – im Einzelfall einen Prüfantrag stellen, wenn sie einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot vermuten. In einem solchen Fall:
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informiert die Prüfungsstelle Ärzte Bayern die betroffene Praxis,
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gibt Gelegenheit zur Stellungnahme,
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und erlässt anschließend einen Prüfbescheid.
Je nach Verfahren besteht die Möglichkeit zum Widerspruch oder zur Klage vor dem Sozialgericht.
Wichtig für Sie: Keine Panik – die KVB steht an Ihrer Seite
Die KVB betont ausdrücklich, dass es keine Hinweise auf besondere Risiken bei der Verordnung von Wundmaterial gibt. Gleichzeitig versichert sie, dass sie die Belastung der Praxen durch Wirtschaftlichkeitsprüfungen seit Jahren im Blick hat und ihre Mitglieder unterstützt.
Für allgemeine Fragen zur Verordnung von Wundmaterial stehen zudem die Beraterinnen und Berater der KVB zur Verfügung – in der Oberpfalz unter: 0941 / 39 63 – 499